Team Gewerbe- und Wohnraum Mietrecht

Das Team Gewerbe- und Wohnraum Mietrecht wird verantwortet von:

Frank Weißenborn
Malte Monjé
Jessica Weißenborn
Florian Kniffert
Thomas Flor

Nähere Informationen zu den Aufgabengebieten des Teams Mietrecht finden Sie hier:

Beratung von Property- und Assetmanagern

Wir schulen ständig Property Manager, z.B. durch Inhouse-Seminare, optimieren deren Vertragswerke und liefern diesen Textvorlagen für den täglichen Bedarf. Wir bieten in direktem Kontakt telefonisch und per Mail rasche Antworten auf eilige Fragen.

Zugleich unterstützen wir Asset-Manager strategisch. Wir greifen auf Wunsch zur Beschleunigung auf Online-Tools, um als Reportingmittel wichtige Zeit einzusparen. Dabei greifen wir die Vorstellungen der Auftraggeber auf und hinterfragen gemeinsam auch an der Schnittstelle zwischen PM und AM, welche Daten tatsächlich für wen erforderlich und sinnvoll sind; die Verarbeitung und Auflistung unnötiger Daten lässt Mehraufwand und Zeitverlust entstehen, den es zu vermeiden gilt. Die Zeit des PM soll primär der Immobilie, deren Pflege und den Mietern gebühren. Der AM soll die ihm aufzubereitenden erforderlichen Daten für sinnvolle Weichenstellungen und strategische Entscheidungen verwerten können, um Prozesse zu beschleunigen.

Forderungsmanagement für Großportfolien

Zeit ist Geld, auch im Mietrecht. Dies gilt für Shopping-Center Betreiber ebenso, wie für Vermieter von Wohnraum oder von Spezialimmobilien, aber auch für die internetbasierte Vermietung z.B. von Ferienimmobilien. Erfüllt ein Mieter seine mietvertraglichen Verpflichtungen unvollständig oder gar nicht mehr, so ist größte Eile geboten. Die Anmietung von Flächen ist für jeden Mieter von herausragender und häufig existentieller Bedeutung. Die Nichterfüllung der Mieterpflichten weist fast ausnahmslos auf massive wirtschaftliche Probleme und beachtliche Zahlungsverbindlichkeiten auch gegenüber Dritten hin. Über eine Insolvenz (und deren gesetzliche Kündigungssperren nebst Insolvenzanfechtungen hinaus) droht ein mieterseitiger Bankrott der Gestalt, dass der Mieter aufgibt. Ein rasches Handeln ist gefragt, sowohl auf dem Sektor rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen (z.B. Kündigungen) als auch auf dem Sektor der Forensik (z.B. Klageerhebung). Nicht selten werden vermieterseitige Positionen durch rechtlich nicht erforderliche Mahnläufe fahrlässig verschlechtert.

Wir verfügen auch für große bundesweite Portfolien über die Erfahrung und über die personelle Ausstattung, Sie in allen Belangen des Forderungsmanagements und der Prozessführung zu unterstützen. Die für uns unverzichtbare Optimierung von Prozessen der Mahnung, des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Klageerhebung und der sich anschließenden Zwangsvollstreckung im Beschleunigungsinteresse ist der Schlüssel für die von Ihnen gewünschte zeitliche und monetäre Effektivität.

Diese Aspekte des bundesweiten Forderungsmanagements, der Prozessführung und der Zwangsvollstreckung können wir in etlichen Fällen auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren abbilden. Dabei bedienen wir uns nach Möglichkeit der Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gemäß § 128 a ZPO.

Erstellung und Monitoring von Mietverträgen

Der Abschluss insbesondere längerfristiger Gewerbemietverträge weist über das wirtschaftliche Risiko der schwerlich vorhersehbaren Mietentwicklung weitere allgemeine aber auch branchenspezifische Besonderheiten auf, die auch z.B. ein begleitender Berufshausverwalter oder Steuerberater nicht in allen Facetten überschauen können wird. Neben dem Erfordernis der Schriftformwahrung in all ihren Spielarten und der Entwicklung der obergerichtlichen Rechtsprechung können durch einen bestimmten Nutzungs- und Vertragszweck besondere Risiken zu bewältigen sein, die wohldurchdacht sein wollen.

Aber auch die Erstellung und Pflege von Wohnraummietverträgen erfordert die Beachtung der Veränderung der Rechtsprechung des (zuletzt 2014 umbesetzten) VIII. Zivilsenats des BGH. Wechselnde Anschauungen wollen bei der Vertragsgestaltung möglichst wohl im Auge behalten und früh erkannt werden.

Nicht selten ist in beiden Bereichen die Bedeutung und Bewertung eines Vertragsinhaltes im Nachhinein davon abhängig, ob ein Regelungsaspekt im Vorfeld im Einzelnen zur Disposition der Parteien stand und als Ergebnis von Verhandlungen als individualvertragliche Regelung zu bewerten ist oder ob derselbe Wortlaut von einer Partei formularvertraglich eingeführt wurde. Diese Unterscheidung zu kennen und für den Streitfall zu dokumentieren ist von großer praktischer Bedeutung.

In diesem Themenumfeld bieten wir – je nach Bedarf, Erfordernis und Beratungsstrategie – unterschiedliche Beratungsumfänge an.

In unserer Beratungspraxis kommt es zu diesen beiden Aspekten (Gewerbe einerseits, Wohnraum andererseits) gestalterisch sowohl in Betracht, dass wir nach außen hin sämtliche Verhandlungen im Vorfeld eines Vertragsabschlusses führen. Es sind jedoch auch Fälle denkbar, in denen wir nur im Hintergrund das Ergebnis der Verhandlungen und Gespräche unserer Mandantschaft in geeignete Formulierungen umsetzen, dies von Neuabschlüssen bis zu Nachträgen.

Häufig geht einem gestaltenden Mandat zur Mitwirkung bei der Erstellung eine kurze Bewertung der bisher verwendeten Formulare im Wege eines Monitorings voraus, um festzustellen, welcher Bedarf besteht und welches der wirtschaftlich sinnvollste Weg der Kooperation ist.

Die Kosten der anwaltlichen Beratung im Zusammenhang mit Mietvertragsgestaltungen werden vor Übernahme des Mandats zwischen Ihnen und dem Anwalt vertraglich festgelegt. Die Höhe unserer Honorarforderung hängt von der Aufgabe, dem zeitlichen Umfang und von der wirtschaftlichen Bedeutung sowie von der Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit des Mietvertrages ab. Die Preisspanne liegt in den meisten Fällen zwischen 500,00 EURO und 5.000 EURO. Eine Kostenschätzung übermitteln wir gern auf Anfrage.

WIR-Verbund – immobilienrechtliches Know-How für überregionale Mandate

Der WIR-Verbund ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Kanzleien im Immobilienrecht. Drei Kanzleien, ein Fokus: Spezialisierungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Bauträgerrecht.