Frank Weißenborn

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachteam
  • Mietrecht
Kontakt
Telefon: 030 40 59 94-54

Vita

  • 1988 – 1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin
  • 1996 Rechtsanwälte Alpmann, Raddatz, Mohr und Partner
  • 1996/1997 Rechtsanwälte Mehner- Frank und Partner
  • 1998 – 2006 Partner bei Rechtsanwälten Mehner- Frank und Partner
  • Seit 2006 Partner bei Wanderer und Partner

Weitere Tätigkeiten

  • Vorträge und Seminare zum Mietrecht, u.a. für Kurs und Gut, Berliner Fachseminare GmbH, BBA -Akademie der Immobilienwirtschaft e.V. Berlin, BFW Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen e.V., BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V., Verband der Immobilienverwalter Berlin-Brandenburg e.V.
  • Dozent ISTA Verwaltertag am 8.11.2023: Erfolgreiches Forderungsmanagement - Umgang mit Mieterin in der Krise (Fälligkeit, Verzug, Geltendmachung, Ratenzahlung, Risiko)
Publikationen
Beiträge IMR
  • Weißenborn, Ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung bei Rückbauansprüchen, IMR 2007, 222
  • Weißenborn, Die tatsächlich erbrachten sog. „Ist-Vorschüsse“ sind in die Nebenkostenabrechnung einzustellen, IMR 2007, 177
  • Weißenborn, Geländer muss auf Korrosion hin kontrolliert werden, IMR 2007, 167
  • Weißenborn, Außerordentliche fristlose Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter, IMR 2007 (IMR-online)
  • Weißenborn, Kein Sonderkündigungsrecht aus § 580 BGB bei Tod des vorletzten GbR-Gesellschafters!, IMR 2008, 274
Beiträge INFOM
  • Weißenborn, Gebrauchsüberlassung: Ist der Mieter von der Zahlungspflicht befreit, wenn der Vermieter an einen Dritten überlässt?, INFOM 2008, 119
  • Weißenborn, Wann haftet der Verwalter für schuldhaftes Verhalten seiner Mitarbeiter, INFOM 2007, 33

WIR-Verbund – immobilienrechtliches Know-How für überregionale Mandate

Der WIR-Verbund ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Kanzleien im Immobilienrecht. Drei Kanzleien, ein Fokus: Spezialisierungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Bauträgerrecht.