BAURECHT

Feuchtigkeit ist auch im Altbau ein Mangel

- Eine Eigentumswohnung muss zum Wohnen geeignet und deshalb trocken sein. Ansonsten erfüllt sie die beim Verkauf vertraglich vereinbarte Verwendung nicht. Sie ist mangelhaft.

BAURECHT

Trotz unwirksamer Abnahme endet die Haftung nach 15 Jahren

- Ist eine unwirksame Abnahmeklausel vereinbart, verjährt die Haftung des Bauträgers für Mängel spätestens 15 Jahre nach Fälligkeit seiner Leistung.

BAURECHT

Anspruch auf Stellung von Sicherheiten trotz Kündigung

- Unternehmer können eine Sicherheit für ausstehenden Werklohn auch noch verlangen, wenn sie den Bauvertrag selbst gekündigt haben. Eine Schlussrechnung ist nicht notwendig.

BAURECHT

Bauträger haben zehn Jahre Anspruch auf den Kaufpreis

- Verpflichtet sich ein Bauträger, Wohneigentum zu errichten, verjährt sein Vergütungsanspruch für den Bau und den Grundstücksanteil erst nach zehn Jahren.

BAURECHT

Planfeststellung schließt nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch aus!

- Grundstückseigentümer sind bei Beeinträchtigungen, die von Infrastrukturprojekten ausgehen, auf die Rechtsbehelfe des Planfeststellungsverfahrens beschränkt. Der Anwendungsbereich des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog ist bei Vorhaben im Planfeststellungsverfahren regelmäßig nicht eröffnet, da keine privatwirtschaftliche Benutzung des Vorhabengrundstücks vorliegt.

NOTARIAT

Die eGbR kommt ab 2024 – Handlungsbedarf?

- Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts als Grundstückseigentümer oder Gesellschafter besteht ab dem neuen Jahr Handlungsbedarf: Sie sollten im Gesellschaftsregister eingetragen sein.

WIR-Verbund – immobilienrechtliches Know-How für überregionale Mandate

Der WIR-Verbund ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Kanzleien im Immobilienrecht. Drei Kanzleien, ein Fokus: Spezialisierungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Bauträgerrecht.