BAURECHT

Bei Selbstvornahme ist Frist zur Mängelbeseitigung unnötig

- Um sekundäre Mängelrechte geltend zu machen, ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer erst nach Entstehen des Abrechnungsverhältnisses zur Mängelbeseitigung aufgefordert wird.

BAURECHT

Eine Mangelbeseitigungsfrist vor dem Abrechnungsverhältnis soll genügen

- Entsteht das Abrechnungsverhältnis aufgrund des Ablaufs einer Mangelbeseitigungsfrist, können sekundäre Mängelrechte ohne erneute Fristsetzung geltend gemacht werden.

BAURECHT

Was funktioniert, kann nicht mangelhaft sein

- Ist eine Leistung funktionstauglich, dann ist sie auch mangelfrei. Zumindest kann der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig sind.

NACHBARRECHT

Nachbarn müssen blendende Photovoltaikanlage dulden

- Es gibt keine Grenzwerte für Reflexionen einer Photovoltaikanlage. Nachbarn haben nur bei einer wesentlichen Beeinträchtigung Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche.

WEG-RECHT

BGH-Urteil vom 8. Juli 2022, Az. V ZR 207/21

- Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofes
vom 08.07.2022, Az. V ZR 207/21

KANZLEI

Radeln zugunsten krebskranker Kinder

- Wanderer und Partner unterstützt Berliner Rennradteam beim Spendensammeln für die Deutsche Kinderkrebsstiftung

WIR-Verbund – immobilienrechtliches Know-How für überregionale Mandate

Der WIR-Verbund ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Kanzleien im Immobilienrecht. Drei Kanzleien, ein Fokus: Spezialisierungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Bauträgerrecht.