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Um sekundäre Mängelrechte geltend zu machen, ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer erst nach Entstehen des Abrechnungsverhältnisses zur Mängelbeseitigung aufgefordert wird.
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Entsteht das Abrechnungsverhältnis aufgrund des Ablaufs einer Mangelbeseitigungsfrist, können sekundäre Mängelrechte ohne erneute Fristsetzung geltend gemacht werden.
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Ist eine Leistung funktionstauglich, dann ist sie auch mangelfrei. Zumindest kann der Auftragnehmer die Mangelbeseitigung verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig sind.
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Es gibt keine Grenzwerte für Reflexionen einer Photovoltaikanlage. Nachbarn haben nur bei einer wesentlichen Beeinträchtigung Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche.
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Wanderer und Partner unterstützt Berliner Rennradteam beim Spendensammeln für die Deutsche Kinderkrebsstiftung
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WIR-Verbund – immobilienrechtliches Know-How für überregionale Mandate
Der WIR-Verbund ist ein Zusammenschluss rechtlich selbständiger Kanzleien im Immobilienrecht. Drei Kanzleien, ein Fokus: Spezialisierungen im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie Bau- und Bauträgerrecht.