Baurecht – Die EU-Kommission verklagt Deutschland aufgrund der HOAI vor dem EuGH

Am 17.11.2016 – hat die EU–Kommission verkündet, die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem EuGH zu verklagen.

Am 17.11.2016 – hat die EU–Kommission verkündet, die Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem EuGH zu verklagen. Die Kommission sieht durch die Mindestsätze der Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten und den freien Wettbewerb nachhaltig behindert. Ohne die Vorgaben der HOAI würden sich nach ihrer Ansicht mehr ausländische Büros in Deutschland niederlassen, was perspektivisch günstigere Preise für Verbraucher bringen soll.

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