Die Unterfangung - für Planer, Architekten und Projektierer

Darf ein Bauherr das Nachbargebäude unterfangen bzw. das Nachbargrundstück zur Sicherung des eigenen Gebäudes nutzen?

In dem Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Petra Sterner in der Festschrift für Rechtsanwalt Peter Oppler werden die jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die technischen Möglichkeiten der Gründung des geplanten Gebäudes anhand von Grafiken erklärt und schließlich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erläutert, was geht und was nicht geht.

Diese Frage muss schon bei Beginn der Planung des Gebäudes beantwortet sein, weil anderenfalls bei unwilligen Nachbarn relevante Folgen drohen: Umplanung des eigenen Gebäudes, dadurch Zeitverlust, dadurch Kostenerhöhungen.

Aber auch die nachbarrechtliche Vereinbarung, ohne die eine Unterfangung nicht möglich ist, kann Zeit und Geld kosten. Einschätzen zu können, was aus dem Thema entstehen kann, ist also auch hier Geld wert. Grund genug, sich einzulesen.

Aus der Festschrift für Rechtsanwalt Peter Oppler

 

 

Rechtsanwältin Dr. Petra Sterner LL.M. (UCT)
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Telefon: 030 40 59 94-21
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