Vinyl-Asbest-Fliesen: Keine Mietminderung ohne konkrete Gefährdung
Rechtsanwalt Christian Hippel von W•I•R Wanderer und Partner Rechtsanwälte, Berlin
Wanderer und Partner erstreiten weiteres Urteil im Zusammenhang mit Vinyl-Asbest-Fliesen in Mietwohnungen landeseigener Wohnungsbauunternehmen. Hiernach stellen unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen (sog. Flexplatten) in der Regel keinen Mangel der Mietsache dar und berechtigen nicht zur Minderung der Miete.
(veröffentlicht in GRUNDEIGENTUM 18/2015, 1133, 1166)